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Ausbildung

Theorie

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an theoretischen Unterrichtsstunden:

  B, BE, AM A, A1, A2
Grundstoff 12 12
Klassenspezifischer Grundstoff 2 4
Gesamt 14 16

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Bei Nicht-Bestehen ist eine Wartezeit von 2 Wochen einzuhalten.

Praxis

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl an Pflichtstunden:

  B, A, A1, A2
Überlandfahrt, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten 5
Autobahnfahrt, davon eine Fahrt mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten 4
Nachtfahrt, zusätzlich zu den Überland- und Autobahnfahrten, mit mindestens 2 Stunden zu je 45 Minuten (davon die Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen) 3
Gesamt 12

Kann parallel zur theoretischen Ausbildung erfolgen.

Erst nach Bestehen der Theorieprüfung darf die praktische Prüfung erfolgen. (frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindesalters)